Sekretariat

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Urheber- und Medienrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Fragestellungen rund um Urheber-, Medien- und Verlagsrecht.
Dabei haben wir uns zur Aufgabe gemacht, unseren Mandanten zur Seite zu stehen, wenn es um ihre durch das Urheberrecht geschützten kreativen Schöpfungen oder Investitionen in künstlerische Leistungen geht, um sie in ihren Rechten, ihrer Position am Markt und bei der Auseinandersetzung mit der Konkurrenz zu stärken. Besondere Bedeutung haben urheberrechtliche Aspekte heute im Internet und im Bereich “Multimedia”, z.B. im Zusammenhang mit der Frage des Umfangs einer Rechteübertragung. Oft stellen sich urheberrechtliche Fragen auch im Kontext zum Wettbewerbs- oder Markenrecht.

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Wir sind spezialisiert auf medienrechtliche Problemlösungen, wobei es hier sowohl um den Schutz von schöpferischen Werken, als auch um die Regeln der Kommunikation durch zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Normen geht. Von zentraler Bedeutung ist hier die in Art. 5 Grundgesetz geschützte Freiheit der Meinungsäußerung und -verbreitung in Wort, Schrift und Bild. Diese Vorschrift gewährleistet freie Berichterstattung durch Rundfunk, Film, Multimedia und Internet sowie die Pressefreiheit. In diesem Zusammenhang steht auch oft die Frage nach dem Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsverletzungen durch Veröffentlichungen.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die umfassende Beratung und Vertretung von Unternehmen in verlagsrechtlichen Angelegenheiten, also in Fragen der Rechtsbeziehungen zwischen Verfasser bzw. Herausgeber und Verleger, insbesondere betreffend den Verlagsvertrag.

Leistungsbereiche:

Außergerichtliche Beratung sowie Aussprache und Abwehr von Abmahnungen
Vertretung in gerichtlichen Verletzungsprozessen im einstweiligen Rechtsschutz und in Hauptsacheverfahren
Entwicklung von Strategien für Veröffentlichungen von Werken
Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, insbesondere Lizenz – und Verlagsverträgen
Mediation